Liebes Moderatorenteam Ich beschäftige mich gerade mit der neuen Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung bzw. mit den Anhängen dazu. Grundsätzlich wird in den Erläuterungen ja gesagt, dass der Titel an die europäische Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) angeglichen wurde. Heisst das grundsätzlich, dass "matériaux et objets" nun neu als "Materialien und Gegenstände" und nicht mehr als "Bedarfsgegenstände" zu übersetzen ist? Merci für eure Rückmeldung, die mir seeeeehr weiterhelfen wird :-) Liebe Grüsse Annemieke
Réponse d'Adrian Kunz, juriste responsble du dossier:
In der LGV benutzen wir bei der ersten Verwendung des Begriffs „Materialien und Gegenstände“ und setzen dies dann in Klammern „(Bedarfsgegenständen)“ gleich (s. zu unterst *). Im folgenden Text sprechen wir nur noch von „Bedarfsgegenständen“ (in franz. Bleibt es aber bei "matériaux et objets", weil es den Begriff „Bedarfsgegenstände“ nicht gibt). In der Bedarfsgegenständeverordnung kann dies analog gehandhabt werden.
*Art. xx Definition Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln (Bedarfsgegenstände), einschliesslich aktiver und intelligenter Materialien und Gegenstände, sind Gebrauchsgegenstände, die dazu bestimmt sind oder bei denen erwartet werden kann, dass sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln mittelbar oder unmittelbar in Berührung kommen. Art. 46 Anforderungen 1 Bedarfsgegenstände dürfen an Lebensmittel direkt oder indirekt Stoffe nur in Mengen abgeben, die: